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Veränderungen im Rahmen des Verbraucher- und Onlinerechts aufgrund Gesetzesänderung
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Mit diesem Beitrag informieren wir Sie über Veränderungen im Rahmen des Verbraucherrechts
Nach der Umsetzung der Verbraucherrichtlinie zeigen sich einige bedeutende Veränderungen im Verbraucherrecht. Hierunter fällt der Bereich in dem Unternehmer mit Verbrauchern Verträge schließen (sog. Verbraucherverträge).
In wesentlichen Bereichen bringt die Umsetzung der Verbraucherrichtlinie Verschärfungen für den Unternehmer mit sich. Werden Verträge außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen, treffen ihn bereits im Vorfeld umfassende Aufklärungspflichten gegenüber dem Verbraucher. Dies gilt jedoch nur dann, falls sich die Informationen nicht aus den sonstigen Umständen ergeben.
Im Bereich des Onlinehandels, der weiterhin eine immer größer werdende Bedeutung erhält, treten Veränderungen zu Tage. Das sog. opt-out-Verfahren wurde in ein opt-in-Verfahren geändert. Konkret bedeutet diese Änderung, dass im Onlinehandel dem Verbraucher nicht mehr bereits von Beginn zusätzliche Leistungen durch ausgefüllte Wahlkästchen angeboten werden dürfen, sondern der Verbraucher nunmehr selbst diese Optionen bewusst auswählen muss. Die bisherige Praxis, dass Verbraucher bereits ausgefüllte Wahlfelder im Onlinehandel abwählen müssen, ist somit unzulässig.
Eine weitere Verschärfung ist bei den Zahlungsmethoden zu finden, ist beispielsweise die Zahlung per Kreditkarte als taugliches Mittel im Onlinehandel zwischen Unternehmer und Verbraucher vorgesehen, so dürfen dem Verbraucher grundsätzlich keine Zusatzkosten mehr auferlegt werden. Dies gilt jedoch unter zwei Voraussetzungen nicht, nämlich dann, wenn dem Unternehmer tatsächlich solche Kosten angefallen sind und dem Verbraucher eine andere Zahlungsmethode angeboten wurde, bei der keine zusätzlichen Kosten entstehen würden. Der Verbraucher jedoch die mit zusätzlichen Kosten verbundene Zahlungsalternative gewählt hat.
Dem hingegen müssen nach der Umsetzung der Verbraucherrichtlinie die Rücksendekosten grundsätzlich durch den Verbraucher übernommen werden. Aber bereits im Vorfeld hat sich der weit überwiegende Teil des Onlinehandels dazu bereiterklärt, ebendiese übernehmen zu wollen, so dass dem Verbraucher im Rahmen der Rücksendung der Waren keine zusätzlichen Kosten entstehen.
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